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Corona Hygienemaßnahmen



Liebe Gäste,

ab dem 22.05.2021 ist das Hotel wieder für private Aufenthalte buchbar. Allerdings wird Ihr Aufenthalt durch die Bezirksregierung NRW an ein paar Bedingungen geknüpft. Geschäftsreisen sind unter Einhaltung der bekannten AHA-Regeln unbeschränkt erlaubt. Geregelt ist ausschließlich die Übernachtung zu privaten/touristischen Zwecken. Es gilt eine Kapazitätsgrenze für private Übernachtungen von 60% der vohandenen Betten, diese Grenze entfällt ab einer Inzidenz von unter 50. Geschäftsreisende sind in dieser Quote allerdings nicht enthalten.

Geschäftsreisende sind nicht verpflichtet vor Eintritt des Hotels einen negativen Corona-Test (oder alternativ eine Bescheinigung ob Genesen oder Geimpft) nachzuweisen, Privatreisenden ist der Zugang zum Hotel nur mit einer Bescheinigung (Genesen, Geimpft oder Getestet) gestattet.

Alle aktuellen Bestimmungen des Landes NRW finden Sie hier. Unter den bekannten AHA-Regeln ist die Einnahme des Frühstücks für Privat- und Geschäftsreisende im Frühstücksraum bzw. Hotelrestaurant erlaubt. Für alle weiteren gastronomischen Leistungen (wie z.B. Mittag- und Abendessen usw.) ist für Privat- und Geschäftsreisende eine Bescheinigung (Genesen, Geimpft, Getestet) erforderlich. Alle weiteren Informationen zu unserem Jules Restaurant finden Sie hier!

Der Wohnmobilstellplatz wird voraussichtlich ab dem 01.06.2021 wieder buchbar sein.

Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch und stehen Ihnen für jegliche Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ihr Hotel Dampfmühle Neukirchen-Vluyn